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Rechtliche Fragen zur Mediation
Vertraulichkeit
Generell sind Mediatoren zur Vertraulichkeit verpflichtet. Darüber hinaus bin ich als eingetragene Mediatorin beim Bundesministerium für Justiz gemäß Zivilrechts-Mediations-Gesetz befreit, vor Gericht über die Inhalte der Mediation aussagen zu müssen.
Hemmung von Fristen
Durch die Aufnahme eines Mediationsverfahrens werden alle laufenden Fristen in einem Gerichtsverfahren zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche automatisch unterbrochen. Sollte die Mediation erfolglos bleiben, haben Sie trotzdem keine Rechte und Ansprüche verloren.
Rechtsberatung
In der Mediation kann und darf keine Rechtsberatung erfolgen. Sollte ich den Eindruck gewinnen, dass Eine/r der Beteiligten nicht ausreichend über ihre/seine Rechte informiert ist, wird dieser Person empfohlen, externe Rechtsberatung zusätzlich in Anspruch zu nehmen.
Aufzeichnungen
Als Mediatorin bin ich verpflichtet, Aufzeichnungen über Beginn und Ende des Mediationsverfahrens sowie über Zeitpunkt und Dauer der Sitzungen zu führen. Nur diese Informationen dürfen vom Gericht abgefragt werden.
Zum Abschluss der Mediation werden die erarbeitete Lösung bzw. das Ergebnis der Mediation sowie die zur Umsetzung notwendigen Schritte schriftlich festgehalten.
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